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Warnung! Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung
Haben Sie nach einem unverschuldeten Unfall schon einen Anruf von der gegnerischen Versicherung erhalten? Ihnen wurde ein Gutachter, ein Ersatzwagen und eine Werkstatt angeboten, um Ihre Sorgen zu lindern - ein Rundum-Paket!
Solche Versprechungen gehören zu den Tricks der Schadenregulierung durch gegnerische Versicherungen.
Ihr Ziel ist es, die Unsicherheit der Geschädigten auszunutzen, um Kosten zu sparen. Durch die Schadenregulierung durch die gegnerische Versicherung fehlt Ihnen jedoch die Beweissicherung für spätere Ansprüche.
Gehen Sie nicht auf folgende Argumentationen ein:
"Sie müssen sich um nichts kümmern. Unser Gutachter kommt morgen zu Ihnen und bewertet Ihren Schaden vor Ort."
Oder:
"Unsere Partnerwerkstatt holt das Fahrzeug bei Ihnen ab und bringt Ihnen einen Leihwagen. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern."
Im Allgemeinen raten wir davon ab, einen Gutachter der gegnerischen Versicherung zu beauftragen. Sie haben das Recht auf Wahl des Sachverständigen, nicht die Versicherung.
Der Kfz-Gutachter der Versicherung hat das Ziel, die Kosten so gering wie möglich zu halten, indem er den Schaden am Auto ggf. kostengünstiger kalkuliert als der normale Reparaturweg.
Dadurch kann auch bei der Wertminderung gespart werden, denn das Instandsetzen eines Bauteils ergibt eine geringere Wertminderung als der Ersatz von tragenden Teilen oder geschweißten Karosserieteilen.
Der Wiederbeschaffungswert bei wirtschaftlichen Totalschäden oder Totalschäden wird wahrscheinlich am unteren Wert bemessen. Bei einem Fall lag die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des von der Versicherung beauftragten Sachverständigen und unserem ermittelten Wiederbeschaffungswert bei 3000 €.
Die Versicherung möchte einen höheren Restwert für Ihr Auto bestimmen. Dieser wird nämlich vom Wiederbeschaffungswert abgezogen, und das ergibt den auszuzahlenden Betrag. Je höher also der Restwert Ihres Fahrzeugs, desto geringer ist der Betrag, den Sie von der Versicherung erhalten. Die Restwertermittlung erfolgt dann nicht nach den rechtlichen Bestimmungen, denn nur regionale Restwertangebote sind zulässig.
"Wir möchten eine zweite Meinung zu Ihrem Schaden einholen und schicken Ihnen daher einen Gutachter."
Eine zweite Meinung empfiehlt sich nicht, da das Gutachten der gegnerischen Versicherung immer geringer ausfällt. Das Gutachten eines freien und unabhängigen Kfz-Sachverständigen ist völlig ausreichend und kann nur mit begründeten Fakten bemängelt werden.
„Ein Rechtsanwalt wird nicht benötigt, da das alles komplizierter macht und außerdem besteht ja für Sie eine Kostenminderungspflicht.“
Es wird empfohlen, nach einem unverschuldeten Unfall einen Anwalt zu konsultieren, um Ihre Rechte und Ansprüche zu wahren. Die Kosten für den Anwalt werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, daher besteht keine Notwendigkeit, auf einen Anwalt zu verzichten.
Wir empfehlen einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der über aktuelle Rechtsprechungen und Versicherungstricks informiert ist. Gerne stellen wir Ihnen erfolgreiche Verkehrsrechtsanwälte vor, mit denen wir zusammenarbeiten.
„Wir arbeiten mit Werkstätten zusammen, die Ihr Auto schnellstmöglich reparieren.“
Diese Werkstätten sind Vertragspartner der gegnerischen Versicherung und daher bestrebt, die Kosten niedrig zu halten. Dies kann sich jedoch auf die Qualität der Reparatur auswirken, was für Laien oft schwer zu erkennen ist. Aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen, immer eine Werkstatt Ihres Vertrauens zu wählen.
Grundsätzlich sollten Sie immer Ihre freie Wahl des KFZ-Sachverständigen wahrnehmen und nicht auf die Versprechen der gegnerischen Versicherung hereinfallen.
Es ist wichtig zu verstehen, dass der Gutachter der Versicherung darauf abzielt, die Kosten für die Versicherung zu minimieren. Dies kann zu einer Unterkalkulation des Schadens führen, was sich später auf die Wertminderung des Autos oder den Wiederbeschaffungswert auswirken kann.
Wenn Sie einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen beauftragen, können Sie sicher sein, dass der Schaden am Auto und die damit verbundenen Kosten genau und fair bewertet werden.
Eine zweite Meinung eines Sachverständigen der Versicherung ist in der Regel nicht erforderlich und kann zu einer längeren Bearbeitungszeit des Schadens führen. Es ist auch wichtig zu beachten, dass Sie nach einem unverschuldeten Unfall das Recht haben, einen Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten, um Ihre Interessen zu vertreten.
Darüber hinaus sollten Sie bei der Auswahl einer Werkstatt darauf achten, dass es sich um eine Werkstatt handelt, der Sie vertrauen und die qualitativ hochwertige Reparaturen durchführt.
Vertragswerkstätten der Versicherungen können zwar schnelle Reparaturen zu niedrigeren Kosten anbieten, aber dies kann zu einer schlechteren Qualität der Reparatur führen, die später zu weiteren Problemen führen kann.
Insgesamt ist es wichtig, dass Sie Ihre Rechte und Optionen nach einem unverschuldeten Unfall verstehen und die notwendigen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen angemessen berücksichtigt werden. Wenden Sie sich an einen unabhängigen KFZ-Sachverständigen und einen Anwalt für Verkehrsrecht, um eine faire Entschädigung für den Schaden an Ihrem Auto zu erhalten.